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Trennungsfolgen regeln



Wenn es in einer Partnerschaft oder Ehe zu Konflikten kommt, welche die Partner nicht mehr selbst oder mit fachlicher Hilfe lösen können (Eheberatung oder –therapie, Mediation), ist oft die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes die einzige Möglichkeit.


Bei einer Trennung stellen sich ganz praktische Fragen: Von der Kinderbetreuung über die Zuweisung der Wohnung bis zum Unterhalt besteht grosses Konfliktpotenzial. Diese Fragen können entweder in einer Trennungsvereinbarung oder (sofern verheiratet) in einem Eheschutzverfahren geklärt werden.


Tipp: Wenn du wissen willst, wie viel Unterhalt in deinem Fall geschuldet ist, dann kannst du diesen mit unserem Chatbot Juri mit wenigen Klicks selber berechnen.



1. Trennungsvereinbarung


Unverheiratete Personen sowie Ehegatten, die sich über die Folgen des Getrenntleben einig sind, brauchen das Gericht resp. die KESB nicht in die Trennung zu involvieren. Die Parteien können die Folgen ihrer Trennung in einer schriftlichen Trennungsvereinbarung festhalten.


Tipp: Du kannst eine auf deine Situation massgeschneiderte Trennungsvereinbarung ohne teuren Anwalt mit wenigen Klicks selber erstellen:



2. Eheschutzverfahren


Gelingt es verheirateten Personen nicht, sich über eine Trennungsvereinbarung zu einigen, so kann jeder Ehegatte beim Eheschutzgericht um Regelung der Trennungsfolgen wie z.B. Kinderfragen, Wohnungszuteilung, Unterhalt usw. ersuchen (Art. 175 ZGB; Art. 176 ZGB). Dies hängt vor allem damit zusammen, dass eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten grundsätzlich ein zweijähriges Getrenntleben erfordert (Art. 114 ZGB; vgl. Art. 115 ZGB) und deshalb die Trennungsfolgen nicht direkt in einem Scheidungsverfahren geregelt werden können.


Tipp: Du kannst ein auf deinen Fall massgeschneidertes Eheschutzgesuch ohne teuren Anwalt selber mit wenigen Klicks erstellen:



Wie wir dich persönlich unterstützen können


Du hast Fragen zu deiner spezifischen Situation? Gerne beantworten unsere Rechtsexpert/innen deine individuellen Fragen persönlich. Unsere Rechtsberatungen finden ausschliesslich per E-Mail statt. Schreibe uns deine Fragen und wir antworten innert 2 Arbeitstagen. Eine Rechtsberatungspauschale kostet Fr. 99 und umfasst ca. eine Stunde Arbeit durch uns. Erfahrungsgemäss lassen sich in dieser Zeit die meisten Fragen klären. Wenn du Rückfragen hast oder dein Fall komplexer ist, kannst du jederzeit eine neue Rechtsberatungspauschale lösen. So hast du immer die volle Kostenkontrolle.



FAQ


Die Antworten auf die meistgestellten Fragen findest du hier:



Über Recht Clever


Ich bin MLaw Till Eigenheer, Gründer und Rechtsberater von Recht Clever. Während sechs Jahren in einer Anwaltskanzlei in Zürich und als Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Uster habe ich schon viele Scheidungsverfahren geleitet und begleitet.


Leider ist guter rechtlicher Rat oft teuer. Das Ziel von Recht Clever ist es deshalb, allen kostengünstig gute rechtliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Um dies zu erreichen, haben wir den Chatbot Juri entwickelt. Juri berät dich zu einem Bruchteil der Kosten eines Anwalts kompetent zu deiner persönlichen Situation. Wenn Juri deine Fragen nicht beantworten kann oder du lieber mit einem Menschen sprechen willst, freue ich mich, deine Fragen persönlich zu beantworten.




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