top of page

Wie können wir dir noch besser helfen? Feedback

AGBs

1. Einleitung

  1. Die Recht Clever AG (nachfolgend jeweils «Anbieterin») betreibt auf der Webseite https://www.recht-clever.ch den elektronischen Dienst «Juri» zur juristischen Recherche, Prozessautomatisierung und Erzeugung von juristischen Dokumenten (nachfolgend «Juri»). Ausserdem bietet die Anbieterin juristische Beratungs- und Anwaltvermittelungsdienste und vertreibt das Chatbot Framework «Juri» auf Lizenzbasis. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgend jeweils «Nutzer») dieser Dienste, unabhängig davon ob es sich um registrierte oder zahlende Nutzer handelt.

  2. Diese AGB gelten auch für die von «Juri» ausserhalb eines schriftlichen Vertragsverhältnisses angebotenen Leistungen, insbesondere während unentgeltlichen juristischen Recherchen sowie Testphasen.

  3. Mit dem Zugriff auf Juri erklärt sich der jeweilige Nutzer mit den AGB vollumfänglich einverstanden.

  4. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn sie liegen der Anbieterin in Schriftform vor und die Anbieterin stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Geschäftsbeziehungen

  1. Nutzer, welche mit der Anbieterin ein Geschäftsverhältnis pflegen bezeichnen diese AGB als Kunden. Es wird zwischen folgenden Kundenkategorien unterschieden:

    • Privat- und Firmenkunden

    • Partneranwälte

    • Institutionelle Kunden

  2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und ihren Kunden gelten ergänzend zu einem allfällig mit dem Kunden geschlossenen Nutzungs-, Wartungs- oder Entwicklungsvertrag diese AGB in der zum Zeitpunkt der Nutzung oder Bestellung durch den Kunden aktuellen Fassung.

  3. Wird in diesen AGB von Kunde gesprochen, so finden die Bestimmungen auf Nutzer ausserhalb eines Vertragsverhältnisses sinngemäss Anwendung und vice versa.

3. Privat- und Firmenkunden

  1. Als Privat- und Firmenkunden gelten insbesondere Privatpersonen, KMU, Rechtsabteilungen von Unternehmen und Treuhänder.

  2. Privat- und Firmenkunden können das juristische Recherchetool «Juri»vollständig und kostenfrei testen und nutzen.

  3. Privat- und Firmenkunden können jederzeit individualisierte juristische Dokumente erstellen und herunterladen. Die Kosten für das individuell erstellte Dokument werden dem Privat- und Firmenkunden vor der Erstellung eines Dokuments bekannt gemacht und vor dem ersten Download über den gewählten elektronischen Zahlungsweg eingezogen. Nachdem ein Dokument erstellt und bezahlt ist, können Privat- und Firmenkunden dieses unbegrenzt herunterladen. Nach dem Download der Rechtsschrift können die gegenüber Juri gemachten Angaben nicht mehr abgeändert werden. Zufrieden oder Geld zurück: Sofern ein Privat- oder Firmenkunde mit einem automatisch erstellten Dokument unzufrieden ist, erstattet die Anbieterin in der Regel die dafür bezahlten Kosten zurück. Vorbehalten bleiben der Missbrauch dieses Rechts (z.B. bei wiederholter Inanspruchnahme; wenn von Beginn weg keine Zahlungsabsicht bestand; wenn der User falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat oder die Fragen sonst unsorgfältig beantwortet hat) sowie persönlichen Beratungen durch die Anbieterin, in welchen Fällen keine Rückerstattung möglich ist.

  4. Privat- und Firmenkunden können jederzeit persönliche Beratungsdienstleistungen durch die Rechtsberater der Anbieterin anfragen. Die Anbieterin prüft die Anfrage und entscheidet, ob sie den Fall annimmt. Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch die Bezahlung des Honorars und Bestätigung der Annahme des Mandats per E-Mail zustande. Bei Annahme des Mandates beantwortet die Anbieterin die in der Mandatsanfrage gestellten Fragen zu einem Pauschalpreis (in einem dem Pauschalpreis angemessenen Rahmen; übermässig komplizierte Anfragen, welche erfahrungsgemäss mehr als eine Stunde Bearbeitungszeit benötigen, sind vom Pauschalpreis ausgenommen). Der Pauschalpreis wird dem Privat und Firmenkunden vor der der Übergabe des Mandates bekannt gemacht und über den gewählten elektronischen Zahlungsweg eingezogen. Bis zur Annahme des Mandats sind sämtliche Zahlungen als Kostenvorschuss zur Prüfung der Annahme des Mandates zu qualifizieren, welcher bei Ablehnung des Mandats zurückerstattet wird. Nach Beantwortung der in der Mandatsanfrage gestellten Fragen ist die Anbieterin zu keinen weiteren Auskünften oder Tätigkeiten für den Kunden verpflichtet. Der Pauschalpreis umfasst insbesondere keine Folgefragen des Kunden. Bei der Beantwortung der Fragen schuldet die Anbieterin sorgfältiges Tätigwerden und keinen Erfolg. Sofern die Privat- und Firmenkunden über einen entsprechenden Gutschein verfügen, bietet die Anbieterin kostenlose Rechtsauskünfte an; diese erfolgen ohne Rechtsbindungswillen (Gefälligkeit) und sind unverbindlich.

  5. Privat- und Firmenkunden können ihren Fall jederzeit kostenfrei an Partneranwälte der Anbieterin weiterleiten. In diesem Falle kommen die nachstehenden Bestimmungen in Ziffer 4 zur Anwendung.

4. Partneranwälte

  1. Als Partneranwälte gelten Anwälte, welche in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind (vorbehalten sind Anwälte, welche unter dem Freizügigkeitsabkommen gemäss Art. 21 bis 26 BGFA tätig sind) und zur Vertretung vor den Zivilbehörden und Gerichten befugt sind.

  2. Partneranwälte müssen für die Nutzung von «Juri» sowie für die Vermittlung von Mandanten einen schriftlichen Nutzungsvertrag mit der Anbieterin abschliessen. Die Anbieterin kann auf den Abschluss eines schriftlichen Nutzungsvertrages verzichten resp. dessen Abschluss verschieben. Bis zum Abschluss eines schriftlichen Nutzungsvertrages mit der Anbieterin gelten die Bestimmungen für Privat- und Firmenkunden sinngemäss.

  3. Der Nutzungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr («Abonnement») und kann anschliessend mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende der jährlichen Laufzeit gekündigt werden.

  4. Während der Laufzeit des Nutzungsvertrages schulden Partneranwälte der Anbieterin eine jährliche Nutzungsgebühr. Diese Gebühr wird den Partneranwälten vor Freischaltung bekannt gemacht und über den von den Partneranwälten gewählten elektronischen Zahlungsweg eingezogen.

  5. Während der Laufzeit des Nutzungsvertrages können Partneranwälte «Juri» vollständig und kostenfrei nutzen. Ausgenommen von der Vergütungsfreiheit sind die Erstellung und der Download von juristischen Dokumenten sowie die Vermittlung von Mandanten. Für diese Leistungen schuldet der Partneranwalt der Anbieterin eine zusätzliche Gebühr. Diese Gebühr wird den Partneranwälten vor der Erstellung eines Dokuments resp. vor der Vermittlung eines Mandanten bekannt gemacht und über den von den Partneranwälten gewählten elektronischen Zahlungsweg eingezogen. Nachdem ein Dokument erstellt und bezahlt ist, können Partneranwälte dieses unbegrenzt herunterladen. 

  6. Sofern Partneranwälte über den entsprechenden Rabatt-Code verfügen, können sie die Erstellung und den Download von juristischen Dokumenten während einer Testphase vollständig und vergütungsfrei testen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Dauer der Testphase 4 Wochen. Die vergütungsfreie Testphase darf pro Partneranwalt nur einmal wahrgenommen werden. Nach Ablauf der vereinbarten Dauer wird die Testphase automatisch beendet. Die Weiternutzung der getesteten Funktionen bedarf des Abschlusses eines entsprechenden Nutzungsvertrags mit der Anbieterin.

  7. Während der Laufzeit des Nutzungsvertrages vermittelt die Anbieterin Privat- und Firmenkunden an Partneranwälte. Der Partneranwalt kann in seinem Nutzerkonto angeben, ob er Mandatsanfragen erhalten will. Die Anbieterin informiert den Partneranwalt über Mandatsanfragen per E-Mail sowie im Nutzerkonto des Partneranwalts. Nach Erhalt einer Mandatsanfrage ist der Partneranwalt verpflichtet, diese innert zwei Werktagen in seinem Nutzerkonto anzunehmen oder abzulehnen. Sofern der Partneranwalt nicht fristgerecht auf die Mandatsanfrage reagiert, versucht die Anbieterin den Partneranwalt während einem weiteren Werktag zu kontaktieren; unabhängig vom Erfolg dieser Bemühungen schuldet der Partneranwalt in diesem Fall der Anbieterin eine Konventionalstrafe von CHF 100.-. Reagiert der Partneranwalt auch innerhalb des dritten Werktags nach Eingang der Mandatsanfrage nicht auf die Mandatsanfrage, so ist die Anbieterin berechtigt die Mandatsanfrage zurückzuziehen und an einen anderen Partneranwalt zu richten. Die fristgerechte Ablehnung ist für den Partneranwalt kostenlos und entbindet ihn in Bezug auf die betreffende Mandatsanfrage von weiteren Pflichten.

  8. Wenn der Partneranwalt die Mandatsanfrage eines Privat- oder Firmenkunden annimmt, überweist die Anbieterin einen vom Privat- oder Firmenkunden allfällig geleisteten Kostenvorschuss (abzüglich der Provisionsgebühr) auf das im Nutzerkonto des Partneranwalts angegebene Bankkonto und übermittelt sämtliche verfügbaren Akten und von «Juri» erstellten Dokumente an den Partneranwalt. Für die erfolgreiche Vermittlung von Privat- und Firmenkunden an Partneranwälte schuldet der Partneranwalt der Anbieterin eine Provisionsgebühr. Diese Provisionsgebühr wird dem Partneranwalt vor der Annahme eines Falles bekannt gemacht und nach Wahl der Anbieterin entweder mit dem Kostenvorschuss des Privat- und Firmenkunden verrechnet oder über den vom Partneranwalt gewählten elektronischen Zahlungsweg eingezogen oder dem Partneranwalt im Benutzerkonto in Rechnung gestellt. Partneranwälte müssen Privat- oder Firmenkunden einen allfälligen Kostenvorschuss in voller Höhe gutschreiben; die Provisionsgebühr ist durch den Partneranwalt zu bezahlen und darf nicht auf den Privat- oder Firmenkunden überwälzt werden.

  9. Mandatsverhältnisse und sonstige Verträge über anwaltliche beziehungsweise rechtliche Leistungen kommen unmittelbar zwischen einzelnen Partneranwälten und den Privat- oder Firmenkunden als Mandanten zustande, auch wenn der Erstkontakt oder sonstige Kontakt über «Juri» erfolgt ist. Die Anbieterin ist im Verhältnis zwischen Privat- oder Firmenkunde und Partneranwalt weder Vertragspartei noch Vertreterin des Privat- oder Firmenkunden. Partneranwälte haften allein und ausschliesslich für ihre Leistungen sowie im Zusammenhang mit dem Erstkontakt oder sonstigem Kontakt mit Privat- oder Firmenkunden. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass Partneranwälte sowie Privat- oder Firmenkunden allfälligen vertraglichen Verpflichtungen gegenseitig nachkommen. 

5. Institutionelle Kunden

  1. Als institutionelle Kunden gelten insbesondere Behörden, Gerichte, grosse Anwaltskanzleien, (Rechtsschutz-)Versicherungen, Banken, Grossunternehmen.

  2. Die Anbieterin stellt institutionelle Kunden das Chatbot-Framework «Juri» zur Verfügung. Für die Nutzung des Chatbot-Frameworks «Juri» sowie für die Erstellung und den Download von Dokumenten müssen institutionelle Kunden einen schriftlichen Nutzungsvertrag mit der Anbieterin abschliessen.

  3. Die Anbieterin stellt institutionellen Kunden ihr Chatbot-Framework «Juri» auf Lizenzbasis zur Verfügung. Für die Nutzung des Chatbot-Frameworks «Juri» müssen institutionelle Kunden einen schriftlichen Lizenzvertrag mit der Anbieterin abschliessen.

  4. Die Anbieterin entwickelt für institutionelle Kunden individuelle Chat-Bots und Softwarelösungen und erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit juristischer Datenanalyse zwecks juristischer- und ökonomischer Forschung, Marktbeurteilungen sowie Erkennung von juristischen Risiken und Trends. Für die Bereitstellung und Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen müssen institutionelle Kunden einen schriftlichen Entwicklungs- und Supportvertrag mit der Anbieterin abschliessen.

6. Vertragsschluss

  1. Das Zurverfügungstellen von «Juri’s Rechtsrecherche-Datenbanken, sowie die E-Mail-Dienste, Websites oder anderen Medien der Anbieterin sind kein bindendes Angebot der Anbieterin. Vielmehr wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags abzugeben.

  2. Ein Nutzungsvertrag mit einem Privat- oder Firmenkunden kommt zustande, wenn:

    • der Kunde ein von «Juri» erstelltes Dokument herunterlädt;

    • der für den Download einer Rechtsschrift geschuldeten Betrag überwiesen wurde; oder

    • ein Rechtsberater der Anbieterin die Annahme des Mandats per E-Mail bestätigt.

  3. Ein Nutzungsvertrag mit einem Partneranwalt kommt zustande sobald:

    • beide Parteien einen schriftlichen Nutzungsvertrag unterzeichnet haben; oder

    • der Partneranwalt den für den Download einer Rechtsschrift geschuldeten Betrag überwiesen hat.

  4. Ein Nutzungs-, Entwicklungs- oder Wartungsvertrag mit einem institutionellen Kunden kommt zustande, sobald beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben.

  5. Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, einen mündlich oder konkludent abgeschlossenen Vertrag in einen Schriftlichen zu überführen und dabei insbesondere die ab diesem Zeitpunkt zu entrichtenden Gebühren neu zu regeln.

7. Nutzungsrechte

  1. Aussagen und Erläuterungen der Anbieterin zum Rechtsrecherche und Dokumentenautomationstool «Juri» sowie zu den menschlichen Rechtsberatungen und anderen Dienstleistungen der Anbieterin, sei es in Werbematerialien, Websites oder in der Dokumentation, verstehen sich ausschliesslich als unverbindliche Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als verbindliche Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Einzig ein schriftlicher Nutzungsvertrag kann verbindliche Zusicherungen enthalten, sofern diese explizit als solche bezeichnet werden.

  2. Die Anbieterin erbringt ihre Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt grösstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Sie übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass Juri ohne Unterbrechung zugänglich ist, dass die Verbindung zu den Servern immer hergestellt werden kann oder dass die in den Systemen gespeicherten Daten unter allen Umständen gespeichert bleiben. Die Anbieterin strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Datenbank von 98 % pro Kalenderjahr an. Massgeblich ist die Verfügbarkeit der Datenbank am Übergabepunkt des Datenbanksystems zum Internet. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der folgenden Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 %. Bei der Berechnung der Gesamtausfallzeit bleiben folgende Zeiten ausser Betracht:

    1. Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von der Anbieterin nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen von der Anbieterin nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen, einschliesslich Störungen von Datenleitungen, Übertragungsgeräten und Speichergeräten Dritter sowie Ausfälle der Datensysteme der Anbieterin durch unrechtmässige Einwirkung Dritter (Hacking, Viren, etc.) trotz angemessener Schutzmassnahmen der Anbieterin.

    2. Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Datenbanksystem, die regelmässig ausserhalb der üblichen Bürozeiten und mit möglichst kleiner Beeinträchtigung der Nutzung durchgeführt werden.

    3. Zeiten wegen zwingend erforderlicher ausserplanmässiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt.

    4. Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Datenbank vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden.

  3. Die Anbieterin bemüht sich, die Software und Datenbankeninhalte kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Sie behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung des Systems, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, insbesondere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenz- und urheberrechtlichen Gründen. Führt eine solche Änderung zu einer nicht bloss unerheblichen Herabwertung der dem Kunden zustehenden Leistungen, so kann der Kunde wahlweise eine Reduzierung der Vergütung entsprechend der Herabwertung verlangen oder den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der Änderung ausgeübt werden, andernfalls dieses verwirkt ist.

  4. Soweit die Anbieterin im Rahmen ihrer Dienstleistungen Partnerdienste anbietet, richtet sich deren Verfügbarkeit nach deren Bestimmungen. In keinem Fall haftet die Anbieterin für Störungen und/oder Unterbrechungen betreffend diese Partnerdienste.

  5. Innerhalb der elektronischen Dienste der Anbieterin können Links auf Webseiten Dritter führen. Diese Webseiten befinden sich ausserhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereiches der Anbieterin. Die Nutzung dieser Zusatzangebote erfolgt auf eigene Verantwortung und die Anbieterin lehnt jegliche Haftung ab.

  6. Umgekehrt ist das Setzen von Links, welche auf die elektronischen Dienste der Anbieterin verweisen, grundsätzlich erlaubt. Dies ist aber der Anbieterin vorgängig zu melden.

8. Mitwirkungspflichten der Kunden

  1. Der Kunde ist für den Inhalt seiner Registrierung und für sämtliche übermittelten personenbezogenen Informationen allein verantwortlich. Der Kunde versichert, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn persönlich resp. seinen Fall beschreiben. Der Kunde ist für den Schutz seiner Daten bspw. mit zweckmässigen Passwörtern oder durch das Löschen nicht mehr benötigter Bestände selbst verantwortlich. 

  2. Kunden sind selber für die korrekte Subsumtion des konkreten Lebenssachverhalts unter die von Juri abgefragten Rechtsfragen verantwortlich. Die korrekte Subsumtion bedarf einer sorgfältigen Recherche durch den Kunden unter Berücksichtigung der sich im Recherchebereich befindlichen Informationen. Kunden sind überdies selber für die individuell-konkrete Argumentation in der Rechtsschrift verantwortlich; Juri liefert nur die generell-abstrakten Grundsätze (Recherche-Tool), welche vom Kunden selber und in eigener Verantwortung auf seinen Fall angewendet werden müssen.

  3. Kunden sind verpflichtet, die Informationen im Recherchetool Juri sowie die Inhalte der Rechtsschrift einer ihrem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitäts-, Aktualitäts- und Korrektheitskontrolle zu unterziehen, wobei für Privat- und Firmenkunden zu diesem Zweck die unentgeltliche Möglichkeit besteht den Fall an einen Partneranwalt zur Kontrolle weiterzuleiten.

  4. Der Kunde verpflichtet sich, Juri nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:

    • nicht in fremdem Namen und ohne Einverständnis der betreffenden Drittperson einen Fall zu bearbeiten

    • keine falschen, irreführenden oder Fantasie-Angaben einzugeben oder vorsätzlich falsche, sittenwidrige oder betrügerische Angaben zu machen 

    • Juri nicht in einer Art und Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Nutzer nachteilig beeinflusst; z.B. durch Viren oder maschinelle Anfragen 

  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Datenbank geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware.

  6. Im Falle der Weiterentwicklung des Datenbanksystems obliegt es dem Kunden, nach Information durch die Anbieterin die notwendigen Anpassungsmassnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen.

  7. Die ordnungsgemässe Nutzbarkeit der Datenbank setzt voraus, dass bei den vom Kunden eingesetzten Rechnern jeweils Uhrzeit und Zeitzone aktuell und richtig eingestellt sind und das System des Kunden die vom Server der Anbieterin übermittelten Cookies akzeptiert, und dass diese Cookies nicht gelöscht werden. Es obliegt dem Kunden die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen.

  8. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

  9. Die Anbieterin ist berechtigt, technische Massnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus entdeckt oder verhindert und verfolgt werden kann. Die Anbieterin darf insbesondere Dokumente und weitere Datenbankinhalte mit Markierungen versehen, digitale Schutzmechanismen einführen oder entsprechende Zugangssperren installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Massnahmen der Anbieterin zu umgehen oder zu überwinden (Art. 39a URG). Er darf insbesondere keine Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder vergleichbare Technologien einsetzen, die automatisiert Inhalte aus der Online-Datenbank abrufen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zu Juri sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche der Anbieterin, insbesondere das Recht zu ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

  10. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm allenfalls in den Vertrag einbezogenen weiteren Nutzer auf die vertraglichen Bestimmungen gemäss Nutzungsvertrag und AGB hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Er bestätigt auch, dass er ermächtigt ist, für die von ihm angegebenen Nutzer in die gemäss Datenschutzerklärung vorgesehene Personendatenbearbeitung einzuwilligen.

9. Vergütung

  1. Die vom Kunden für den Download von Dokumenten und Rechtsberatungen zu leistende Vergütung wird dem Kunden jeweils unmittelbar vor dem automatischen Bezahlvorgang der Dienstleistung durch Juri angezeigt und über den vom Kunden gewählten Zahlungsweg sofort eingezogen.

  2. Die Vergütung für Abonnemente und Wartungsverträge ist jeweils für den Zeitraum von zwölf Monaten (“Bezugszeitraum”) im Voraus zu leisten. Sofern Juri um zusätzliche Inhalte erweitert wird, ist die Anbieterin berechtigt, die Vergütung entsprechend der Erweiterung zu erhöhen. Die Erhöhung der Vergütung wird erstmals für den auf den Zeitpunkt der Erweiterung folgenden Bezugszeitraum wirksam. Der Kunde ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Nutzungsvertrag für das betreffende Modul ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Bezugszeitraums zu kündigen. Die Anbieterin ist überdies berechtigt, die Vergütung für Abonnemente mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden Kosten, insbesondere die notwendigen Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur oder die notwendigen Kosten für die Lizensierung von Werken Dritter insgesamt erhöht haben, oder soweit die Marktpreise der verwendeten Fachliteratur gestiegen sind. Die Anpassung der Vergütung wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Termin des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.

  3. Alle Preise verstehen sich soweit nicht ausdrücklich anders aufgeführt in CHF und excl. Mehrwertsteuer.

  4. Die Vergütung der Anbieterin ist im Voraus zu bezahlen bzw. sofort nach Zugang der Rechnungen beim Kunden (z.B. in dessen Benutzerkonto) ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde ist ab Eintritt der Fälligkeit ohne weitere Mahnung in Verzug.

10. Urheber- und sonstige Schutzrechte

  1. Die Anbieterin behält sich bezüglich «Juri» samt allen Datenbankinhalten (inklusive Logo, Avatar, Gliederung, Organisation, Layout, Software und Datenbankeninhalten) sowie den Inhalten auf der Website und dem Blog und anderen Medien der Anbieterin sämtliche weltweiten Urheber-, Kennzeichen- und sonstigen Schutzrechte vor. Insbesondere die Urheber- und alle anderen Rechte an Texten und Bildern stehen im Eigentum der Anbieterin oder von weiteren speziell genannten Rechtsinhabern, welche der Anbieterin ihre Werke auf Lizenzbasis zur Verfügung stellen (nicht geschützte Inhalte wie amtliche Erlasse, Materialien und Gerichtsurteile gemäss Art. 5 URG oder Werke nach Ablauf von deren Schutzdauer ausgenommen). Ausserhalb der bestimmungsgemässen Nutzung oder den gesetzlich zugelassenen Fällen ist insbesondere das vollständige oder teilweise Veröffentlichen, Ändern, Bearbeiten, Übersetzen, Anbieten, Veräussern, Vervielfältigen, Speichern oder Übertragen auf elektronische Medien sowie Verbreiten, Wahrnehmbarmachen, Versenden, Vermieten und Lizenzieren der Inhalte und anderen Elemente der Datenbank, unabhängig vom verwendeten Medium, nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung der Anbieterin erlaubt. Weiter ist das Herstellen, Übertragen und/oder Verkaufen von Werken zweiter Hand, unabhängig vom verwendeten Medium, nicht zulässig. Es ist auch untersagt, Inhalte aus der Datenbank ganz oder teilweise mittels technischer Hilfsmittel wie Webcrawler-, Spider-Programme, Metasuchmaschinen oder Framing automatisiert abzurufen oder darzustellen. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist im Rahmen des gesetzlichen Zitatrechts gemäss Art. 25 URG gestattet. Zulässig sind auch die Verlinkung sowie das Weiterleiten/Mitteilen von Inhalten an Dritte im Rahmen der vorgesehenen Funktionen und innerhalb der bestimmungsgemässen Nutzung.

  2. Marken, Firmenlogos, Avatare und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen weder im elektronischen Format noch in Ausdrucken entfernt oder verändert werden. Die obenstehenden Bestimmungen kommen sinngemäss zur Anwendung.

11.Gewährleistung und Haftung

  1. Grundlage der Gewährleistungspflicht und Haftung der Anbieterin sind einzig die ausdrücklichen Zusicherungen der Anbieterin betreffend Leistungsumfang, -qualität und -inhalt, insbesondere betreffend Datenverfügbarkeit, Datenkorrektheit und Datenaktualität gemäss den mit dem Kunden jeweils abgeschlossenen Nutzungsverträgen. Eine weitergehende Haftung und Gewährleistung, insbesondere für Werbeäusserungen oder andere Äusserungen der Anbieterin ausserhalb der genannten Vertragswerke und/oder für nicht ausdrücklich festgehaltene („implizierte“) Eigenschaften des zur Verfügung gestellten Produkts ist ausgeschlossen.

  2. Bei der Auswahl, Bearbeitung und Pflege der Inhalte der juristischen Recherchedatenbank «Juri» wendet die Anbieterin die übliche Sorgfalt an. Im Hinblick auf Rechtsprechung und Gesetzgebung nimmt die Anbieterin eine fortlaufende Pflege vor; sie ist hierbei jedoch auf die Zulieferung korrekter Informationen durch Dritte angewiesen, was zusammen mit dem Zeitbedarf für die erforderlichen Pflege- und Kontrollarbeiten durch die Anbieterin zeitliche Verzögerungen zur Folge haben kann. Zudem handelt es sich bei den Inhalten der juristischen Recherchedatenbank «Juri» stets um eine Auswahl der juristischen Fachliteratur und Gerichtsentscheide, welche von der Redaktion der Anbieterin nach eigenen Wertungsentscheidungen und Priorisierungen getroffen wird und welche zudem teilweise aus praktischen Gründen Vereinfachungen enthält. Die Anbieterin haftet nicht für Vollständigkeit oder Richtigkeit der juristischen Lehrmeinungen und Rechtsprechung. Obwohl sich die Anbieterin um bestmögliche Aktualität und inhaltliche Korrektheit bemüht, gibt die Anbieterin keine Gewähr für jederzeitige Aktualität im Sinne einer „Echtzeit“-Aktualität oder für die Korrektheit der Lehrmeinungen und Rechtssprechungsinhalten. Der Kunde ist gehalten, die Inhalte einer ihrem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitäts- und dort wo für ihn relevant Aktualitäts- und Korrektheitskontrolle zu unterziehen. Für Privat- und Firmenkunden besteht zu diesem Zweck insbesondere die unentgeltliche Möglichkeit den Fall an einen Partneranwalt zur Kontrolle weiterzuleiten oder die kostenpflichtige Möglichkeit den Fall durch die Rechtsberater der Anbieterin überprüfen zu lassen. Die Anbieterin übernimmt keinerlei Haftung für juristische Datenbankeninhalte und automatisch generierte Dokumente, welche nicht durch einen Rechtsberater der Anbieterin kontrolliert resp. redigiert wurden.

  3. Bei Rechtsberatungen und der Durchführung von Softwareprojekten wendet die Anbieterin die übliche Sorgfalt an.

  4. Kunden können aus den von Juri, der Website, dem Blog oder anderen Medien oder von den Rechtsberatern der Anbieterin ausgegebenen Informationen keinen Anspruch auf einen bestimmten Entscheid seitens der Behörden, denen der Fall zum Entscheid einreicht wird, ableiten. Die Prüfung des Einzelfalles wird ausdrücklich vorbehalten.

  5. Die Nutzung des juristischen Recherchetools Juri hat lediglich die Funktion einer Hilfestellung und entbindet in keiner Weise einer sorgfältig durchgeführten Recherche und Kontrolle der Rechercheergebnisse sowie von der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten gegenüber den Behörden.

  6. Die Verwendung der Inhalte und der Erzeugnisse hat unter Einhaltung der Eigentums- und Urheberrechte der Anbieterin bzw. der Dritten zu erfolgen und liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden bzw. des Nutzers.

  7. Die veröffentlichten Inhalte müssen sich nicht mit den Ansichten der Anbieterin decken. Es obliegt dem Kunden, der Anbieterin allenfalls widerrechtliche oder sittenwidrige Inhalte zu melden, wonach die Anbieterin innert angemessener Zeit über deren allfällige Entfernung oder Einschränkung befinden kann.

  8. Es obliegt dem Kunden auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen, andernfalls er sämtliche Ansprüche verwirkt.

  9. Die Anbieterin behebt technische Mängel des Datenbanksystems innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung der Anbieterin erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihr betriebenen Systeme zum Internet, nicht aber auf die Systeme des Kunden und Datenübertragungsleitungen jenseits des Übergabepunkts.

  10. Die Anbieterin schliesst jegliche Haftung und Gewährleistung für Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Datensysteme zu den vom Kunden verwendeten Endgeräten oder Computerprogrammen oder wegen unvollständiger/unterbrochener Übertragung der Daten über Datenübertragungssysteme Dritter und für sonstige Leistungen Dritter aus. Die Anbieterin schliesst insbesondere jegliche Haftung für Schäden aus, welche durch Inkompatibilität der vom Kunden verwendeten Endgeräte zu dem von der Anbieterin betriebenen System oder aus Unterbrechung der Datenübertragung vom Kundenprovider zum Kunden oder fehlender Zugriffssicherheit herrühren.

  11. Bei Funktionsstörungen oder Systemausfällen ist die Anbieterin bemüht, diese so rasch als möglich zu beheben. Die Anbieterin schliesst jede Haftung für Schäden aus, welche beim Kunden aufgrund fehlender Verfügbarkeit des von der Anbieterin betriebenen Datenbanksystems allenfalls entstehen könnten.

  12. Die Anbieterin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die zudem in ihrem Verantwortungsbereich liegen.

  13. Für den Schaden, den eine befugte Hilfsperson oder ein mit gehöriger Sorgfalt ausgewählter und instruierter Unterakkordant in Ausübung ihrer/seiner Verrichtungen verursacht, haftet die Anbieterin nicht.

  14. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  15. Die Verwendung der Erzeugnisse liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die Anbieterin schliesst die Haftung für entgangenen Gewinn- sowie Vermögens- und Folgeschäden ausdrücklich aus.

12. Beginn, Laufzeit und Beendigung von Abonnementen

  1. Soweit im Nutzungsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für Beginn, Laufzeit und Beendigung von Abonnementen und Wartungsverträgen folgende Bestimmungen:

  2. Ein Abonnement oder Wartungsvertrag kommt nach Massgabe der Ziffer 6 zustande.

  3. Ein Abonnement oder Wartungsvertrag wird für eine Mindestdauer von zwölf Monaten fest abgeschlossen.

  4. Ein Abonnement oder Wartungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere zwölf Monate.

  5. Das Recht jeder Partei zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  6. Bei Beendigung des Vertrags ist die Anbieterin berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zu «Juri» und sämtlichen Datenbankeninhalten zu sperren.

13. Datennutzung und Geheimhaltung

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Anbieterin Personendaten der Nutzer wie insbesondere Login-Daten, Daten über Suchverläufe und über abgerufene Dokumente in maschinenlesbarerForm im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Diese Nutzung von Personendaten durch die Anbieterin ist zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der zur Verfügung gestellten elektronischen Datenbankprodukte. Alle Personendaten werden vertraulich behandelt. Im Übrigen wird auf die separate Datenschutzerklärung der Anbieterin verwiesen, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellt.

  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

  3. Die vom Kunden erfassten Daten werden nur für den elektronischen Dienst und keinesfalls für Werbezwecke verwendet. Es werden auch keine Daten automatisch an Amtsstellen weitergeleitet, sondern nur durch ausdrückliches Handeln der Kunden.

  4. Die Anbieterin trifft alle angemessenen, technischen und organisatorischen Massnahmen, um sämtliche Daten gegen unbefugtes Bearbeiten zu schützen. 

  5. Die Anbieterin haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Kunden (z.B. durch einen Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank). 

  6. Der Kunde ermächtigt die Anbieterin, die Daten im Rahmen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1) zu bearbeiten.

14. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Anbieterin kann diese AGB jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden entweder schriftlich, per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (z.B. Online beim Login) bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrags auf Ende des laufenden Bezugszeitraums.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. In diesen Fällen wird die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine zulässige wirksame Regelung ersetzt, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Ansicht am nächsten kommt.

  3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit der Nutzung von Juri sowie anderen Dienstleistungen der Anbieterin oder diesen AGB ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz der Anbieterin, derzeit Uster.

  4. Anwendbar ist, unabhängig vom rechtlichen Grund oder vom Zugriffsstandort des Kunden, ausschliesslich das schweizerische Recht.

Anhang: Datenschutzerklärung

Stand: 19. Dezember 2022

bottom of page