
Eine Scheidung bringt neben emotionalen Themen viele rechtliche Fragen mit sich: Wer soll die Kinder betreuen? Wer erhält wie viel Unterhalt? Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus? Zu diesen Themen habe ich bereits geschrieben. Heute erkläre ich dir wie ein Scheidungsverfahren abläuft.
Wenn sich die Ehegatten über den Grundsatz der Scheidung (nicht aber unbedingt über deren Folgen) einig sind, kann eine Scheidung jederzeit schnell und einfach erfolgen.
Einvernehmliche Scheidungslösungen werden erwiesenermassen von den Beteiligten besser akzeptiert als Urteile und sind deshalb auch dauerhafter. Deswegen favorisiert das Gesetz die Scheidung auf gemeinsames Begehren gegenüber der Scheidung auf Klage. Wenn sich die Eheleute über die Scheidung einig sind, genügt das als Scheidungsgrund. Eine solche Scheidung ist kostengünstig und schnell durchzuführen. Für die Scheidung muss das Gericht mit einem Scheidungsbegehren angerufen werden (Art. 198 lit. c ZPO; Art. 285 f. ZPO). Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren treten die Eheleute als gemeinsame Gesuchsteller auf und beantragen dem Gericht gemeinsam die Durchführung der Scheidung. Zusammen mit dem Scheidungsbegehren sollte eine vollständige Vereinbarung (Konvention) über die Scheidung und deren Folgen eingereicht werden (Art. 111 Abs. 1 ZGB). Scheidungsbegehren müssen im Kanton Zürich beim Bezirksgericht der Wohnsitzgemeinde eines Ehegatten eingeleitet werden. Das Gericht hört die Parteien zum Scheidungsbegehren und zur Konvention getrennt und gemeinsam an und prüft, ob der Wille zur Scheidung und die Vereinbarung über die Folgen auf reiflicher Überlegung beruhen und ob die Vereinbarung nicht offensichtlich unangemessen ist (Art. 140 Abs. 2 ZGB). Bei streitigen Punkten versucht es, zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen.
Tipp: Wenn du nicht weisst, welche Punkte du in der Konvention regeln solltest oder wie du dein Scheidungsbegehren formulieren kannst, dann erfährst du von "Juri", welche Punkte bei deiner persönlichen Scheidung zu berücksichtigen sind und wie viel Unterhalt bezahlt werden muss. Wenn du willst kannst du zudem dein persönliches Scheidungsbegehren inkl. individueller Konvention sofort herunterladen. Unterhalt berechnen oder Scheidungsbegehren & Konvention erstellen
Eine einseitige Scheidung (ohne Einverständnis der anderen Partei mit der Scheidung) kann erst nach einer mindestens zweijährigen räumlichen Trennung eingereicht werden.
Die Scheidung auf (einseitige) Klage ist erheblich erschwert. Dadurch sollen einvernehmliche Scheidungslösungen gefördert und die Beteiligten angehalten werden, sich mit ihrem Konflikt auseinanderzusetzen. Hauptklagegrund ist die Scheidung nach zweijährigem Getrenntleben (Art. 114 ZGB). Es genügt, dass die Trennung im Zeitpunkt der Klageeinleitung tatsächlich zwei Jahre gedauert hat. Eine Berechtigung zum Getrenntleben ist so wenig erforderlich wie eine richterliche Bewilligung in einem Eheschutzverfahren. Entscheidend ist, dass mindestens ein Ehegatte die Haushaltsgemeinschaft aufgegeben hat. Neben der räumlichen Trennung ist auch ein Trennungswille nötig: Unfreiwillige Unterbrüche in der ehelichen Gemeinschaft (Montageaufenthalte, Reisen etc.) genügen nicht. Nicht erforderlich ist andererseits auch der Abbruch jeden Kontakts. Selbst bei einem sonst freundschaftlichen Verhältnis ist eine Scheidung möglich. Vor Ablauf der zweijährigen Frist ist eine Scheidung auf Klage nur möglich, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Fortführung der Ehe unzumutbar ist (Art. 115 ZGB). Darunter fallen etwa Gewaltfälle, schwere Persönlichkeitsverletzungen anderer Art wie das dauernde Nachstellen während einer Trennung, Heiratsschwindel oder das Vorgaukeln eines echten Ehewillens aus fremdenpolizeilichen Motiven. Entscheidend ist, ob der klagenden Partei der Fortbestand des ehelichen Bandes seelisch zugemutet werden kann (BGE 127 III 129). Nicht möglich ist eine Klage aus Gründen, welche der klagenden Partei zu einem massgeblichen Teil zuzurechnen sind. Bei Scheidungsklagen solltest du dich vor der Einleitung einer Klage beraten lassen. Die Rechtsberater/innen von Recht Clever erklären dir die für deinen Fall relevanten Rechtsfragen per Telefon, E-Mail oder Online-Meeting und zwar 70 % billiger als die meisten Anwälte.