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Wie läuft eine Scheidung?




Eine Scheidung bringt neben emotionalen Themen auch viele rechtliche Fragen mit sich. In diesem Beitrag erfährst du wie eine Scheidung auf gemeinsames Begehren abläuft.


Die verschiedenen Scheidungsverfahren


Einvernehmliche Scheidungslösungen werden erwiesenermassen von den Beteiligten besser akzeptiert als Urteile und sind deshalb auch dauerhafter. Deswegen bevorzugt das Gesetz die Scheidung auf gemeinsames Begehren gegenüber der Scheidung auf Klage. Wenn sich die Eheleute über die Scheidung (nicht aber unbedingt über deren Folgen) einig sind, genügt das als Scheidungsgrund. In diesem Fall kann eine Scheidung jederzeit schnell, günstig und einfach erfolgen. Demgegenüber kann eine einseitige Klage auf Scheidung (d.h. ohne Einverständnis der anderen Partei) erst nach einer mindestens zweijährigen räumlichen Trennung eingereicht werden. Der Gesetzgeber hat die Scheidung auf Klage erschwert, um damit einvernehmliche Scheidungslösungen zu fördern und die Beteiligten anzuhalten, sich mit ihrem Konflikt auseinanderzusetzen. Wenn ihr euch nicht auf eine Scheidung einigen könnt, beraten wir dich gerne persönlich.


Einleitung der Scheidung auf gemeinsames Begehren


Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren treten die Eheleute als gemeinsame Gesuchsteller auf und beantragen dem Gericht die Durchführung der Scheidung. Damit das Gericht tätig wird, muss dieses mit einem Scheidungsbegehren angerufen werden (Art. 198 lit. c ZPO; Art. 285 f. ZPO). Zusammen mit dem Scheidungsbegehren sollte eine vollständige Vereinbarung über die Scheidung und deren Folgen eingereicht werden (sog. Scheidungs-Konvention; Art. 111 Abs. 1 ZGB). Scheidungsbegehren müssen beim Gericht der Wohnsitzgemeinde eines Ehegatten eingeleitet werden.


Tipp: Für eine Scheidung auf gemeinsames Begehren brauchst du keinen teuren Anwalt. Deine persönlichen Scheidungsunterlagen (Scheidungsbegehren inkl. Vereinbarung) kannst du auf unserer Website mit wenigen Klicks herunterladen.



Kosten des Scheidungsverfahrens


Zu Beginn des Scheidungsverfahrens klärt das Gericht die Parteien über die Kostenfolgen auf und verlangt einen Kostenvorschuss. In der Regel fallen bei einer einvernehmlichen Scheidung Gerichtskosten in Höhe von ca. Fr. 2'000-3'000 an. Teuer sind vor allem die Anwaltskosten, welche schnell mehrere tausend Franken betragen können. Die Kosten des Gerichtsverfahrens hängen vom Aufwand des Gerichts ab. Am günstigsten wird es, wenn ihr euch über die Scheidungsfolgen vorgängig einigt. Dabei sollten möglichst Vereinbarungen getroffen werden, die für beide Ehegatten "fair" sind. Nur diese sind nachhaltig und führen zu einer Entspannung zwischenmenschlicher Konflikte. Gerne beraten wir Ehegatten gemeinsam oder versuchen zu vermitteln, um eine möglichst gerechte Scheidung für beide Ehegatten zu erreichen.


Ablauf und Dauer des Scheidungsverfahrens


Sofern diese nicht bereits mit dem Scheidungsbegehren eingereicht wurden, verlangt das Gericht von den Parteien zunächst diverse Unterlagen (z.B. Familienausweis, Belege betreffend Einkommen und Bedarf etc.). Diese braucht das Gericht, um sich ein eigenes Bild von den Folgen der Scheidung machen zu können. Nach Eingang des Kostenvorschusses hört das Gericht die Parteien in einer Anhörung getrennt und gemeinsam an und prüft, ob der Wille zur Scheidung und die Vereinbarung über die Folgen auf reiflicher Überlegung beruhen und ob die Vereinbarung nicht offensichtlich unangemessen ist (Art. 140 Abs. 2 ZGB). Bei streitigen Punkten versucht es, zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen. Nach der Anhörung übergibt oder schickt dir das Gericht ein Scheidungsurteil, in welchem die Scheidungsvereinbarung als verbindlich genehmigt wird. Ein Scheidungsverfahren dauert von der Einreichung des Scheidungsbegehrens bis zur Zustellung des Scheidungsurteils in der Regel ungefähr drei Monate, je nach Auslastung des Gerichts und Komplexität des Verfahrens kann diese Dauer aber stark variieren.


Tipp: Auch in Bezug auf die Dauer gilt, wie allgemein im Scheidungsverfahren: Je umfassender ihr euch vorgängig über die Scheidungsfolgen einigt, desto schneller, günstiger und einfacher könnt ihr das Scheidungsverfahren hinter euch bringen können.


FAQ


Die Antworten auf die meistgestellten Fragen findest du hier:



Wie wir dich persönlich unterstützen können


Du hast Fragen zu deiner spezifischen Situation? Gerne beantworten unsere Rechtsexpert/innen deine Fragen persönlich. Unsere Rechtsberatungen finden ausschliesslich per E-Mail statt. Schreibe uns deine Fragen und wir antworten innert 2 Arbeitstagen. Eine Rechtsberatungspauschale kostet Fr. 99 und umfasst ca. eine Stunde Arbeit durch uns. Erfahrungsgemäss lassen sich in dieser Zeit die meisten Fragen klären. Wenn du Rückfragen hast oder dein Fall komplexer ist, kannst du jederzeit eine neue Rechtsberatungspauschale lösen. So hast du immer die volle Kostenkontrolle.



Über mich und Recht Clever


Ich bin MLaw Till Eigenheer, Gründer und Rechtsberater von Recht Clever. Während sechs Jahren in einer Anwaltskanzlei in Zürich und als Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Uster habe ich schon viele Scheidungsverfahren geleitet und begleitet.



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Leider ist guter rechtlicher Rat oft teuer. Das Ziel von Recht Clever ist es deshalb, allen kostengünstig gute rechtliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Um dies zu erreichen, haben wir den Chatbot Juri entwickelt. Juri berät dich zu einem Bruchteil der Kosten eines Anwalts kompetent zu deiner persönlichen Situation. Wenn Juri deine Fragen nicht beantworten kann oder du lieber mit einem Menschen sprechen willst, freue ich mich, deine Fragen persönlich zu beantworten.



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