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Unterhaltsbeiträge bei Scheidung

Aktualisiert: vor 2 Tagen



Nachehelicher Unterhalt

Geschiedene Ehegatten/innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bezahlung von nachehelichen Unterhaltsbeiträgen zur Finanzierung der eigenen gebührenden Lebenshaltungskosten, inkl. einer angemessenen Altersvorsorge. Die Kriterien für den Entscheid über nacheheliche Unterhaltsbeiträge sind (nicht abschliessend) in Art. 125 Abs. 1 und 2 ZGB aufgezählt. Keine Rolle spielt, wer am Scheitern der Beziehung “schuld” ist (zu den Ausnahmen s. Art. 125 Abs. 3 ZGB). Die Höhe der Unterhaltsbeiträge hängt von den konkreten Verhältnissen ab und muss in jedem Einzelfall vom Gericht beurteilt werden.


Einbezogen werden ausser erzielbaren Erwerbseinkommen insbesondere die künftigen Ausgaben. Meist wird allen Familienmitgliedern angerechnet, was sie unbedingt zum Leben brauchen:

  • Grundbetrag

  • Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, Hypothek, Unterhalt)

  • Krankenkasse

  • laufende Gesundheitskosten

  • arbeitsbedinge Kosten (Mittagessen, Mobilität, Schulungskosten)

  • (Steuer-, Versicherungs- (insb. Krankenkassen-Zusatzversicherung) und Kommunikationskosten)

Was danach vom gemeinsamen Einkommen bleibt, wird nach einem angemessenen Schlüssel verteilt.

Kinderunterhalt

Wie viel Unterhalt muss konkret bezahlt werden?

Beispiel Unterhaltsberechnung
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