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Wie erhalte ich Schadenersatz?



Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Schuldner*innen Schadenersatzansprüche nicht bezahlen. Mal fehlt das Geld, mal wird die Forderung als ungerechtfertigt betrachtet und mal spekuliert der oder die Schuldner*in schlichtweg darauf, dass du auf ein Inkasso verzichtest.


Um bald zu deinem Geld zu kommen sowie die Zahlungsmoral deiner übrigen Schuldner*innen hoch zu halten, ist es wichtig schnell rechtliche Schritte einzuleiten. Leider sind Anwälte oft sehr teuer und gerade wenn es nur um tiefe Summen geht, lohnt es sich oft nicht viel Geld in eine Anwältin zu investieren.


Zum Glück kannst du ganz einfach und ohne teuren Anwalt selber für dein Recht einstehen. Doch wie läuft das ab?


1. Schritt: Die Mahnung


Eine Mahnung ist vom Gesetz zwar nicht vorgeschrieben, häufig ist es aber günstiger und schneller, wenn der oder die Schuldner*in möglichst rasch mit einem Brief zur Zahlung gemahnt wird.


In einer Mahnung wird der oder die Schuldner*in über das Ausbleiben der Zahlung informiert und aufgefordert, die ausstehenden Zahlungen innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel innert 10 Tagen) zu auf das eigene Konto zu überweisen. Wichtig ist, die Forderung genau zu bezeichnen. Schreibe also aufgrund welchem Forderungsgrund und welcher Betrag geschuldet ist (z.B. "Schadenersatz wegen Verletzung des Werkvertrages vom 21. April 2005"). Wenn der Brief eingeschrieben versandt wird, unterstreicht dies die Ernsthaftigkeit der Mahnung zusätzlich.



2. Schritt: Die Betreibung


Bleibt die Schadenersatzforderung trotz Mahnung unbezahlt, lohnt es sich eine Betreibung ins Auge zu fassen. Die Betreibung wird durch das Betreibungsbegehren eingeleitet. Wichtig ist, im Betreibungsbegehren genau aufzulisten aus welchem Forderungsgrund und in welcher Höhe eine Zahlung geschuldet ist (z.B. "Schadenersatz wegen Verletzung des Werkvertrages vom 21. April 2005").


Nachdem das Betreibungsamt dein Betreibungsbegehren erhält, stellt es einen Zahlungsbefehl an den oder die Schuldner*in aus.



3. Schritt: Der Schlichtungsversuch


Wenn der oder die Schuldner*in «Rechtsvorschlag» gegen den Zahlungsbefehl erhebt (falls nicht springe sofort zu Schritt 5), muss als nächstes ein Gericht angerufen werden. In den meisten Fällen beginnt ein Gerichtsverfahren mit einem sog. Schlichtungsversuch.


Das Schlichtungsverfahren wird durch ein Schlichtungsgesuch eingeleitet. Anschliessend findet eine einvernehmliche Schlichtungsverhandlung statt. Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, dass auch Personen ohne juristische Kenntnisse unbürokratisch und kostengünstig zu ihrem Recht kommen können. Die Schlichtungsverhandlung ist eine Möglichkeit einen Vergleich mit dem oder der Schuldner*in auszuhandeln, der für beide Parteien Vorteile bringt.



4. Schritt: Das Gerichtsverfahren


Kann an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung mit dem oder der Schuldner*in erzielt werden, so bleibt nur der Gang vors Gericht.


Bis zu einem Streitwert von CHF 30’000 ist das Gerichtsverfahren besonders gut für Laien geeignet, weil dich der oder die Richter*in unterstützt, falls du irgendwelche Fehler machst.


Das Gerichtsverfahren wird durch eine Klage eingeleitet. Anschliessend informiert dich das Gericht wie das Verfahren weiter weitergeht.



6. Schritt: Die Fortsetzung der Betreibung


Oft bezahlt der oder die Schuldner*in den Lohn spätestens nach Schritt 5 freiwillig. Geschieht dies nicht, so kann frühestens 20 Tage und spätestens ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden.


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