Wir alle sind auf regelmässige Lohnzahlungen angewiesen. Was tun, wenn der Lohn zu spät oder gar nicht gezahlt wird?
Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt, wird es schwer, die Familie wirtschaftlich über die Runden zu bringen. Die Kosten für Wohnen, Essen, Gesundheit, Kinderbetreuung, Versicherungen, Freizeit und so weiter zahlen sich schliesslich nicht von alleine.
Um den wirtschaftlichen und psychischen Druck zu beseitigen, ist es wichtig schnell rechtliche Schritte einzuleiten, damit die Lohnzahlungen bald wieder regelmässig bezahlt werden. Leider sind Anwälte oft sehr teuer und gerade wenn das Geld knapp wird, können sich viele keine Anwältin leisten.
Zum Glück kannst du ganz einfach und ohne teuren Anwalt selber für dein Recht einstehen. Doch wie läuft das ab?
1. Schritt: Die Mahnung
Eine Mahnung ist nach Gesetz zwar nicht vorgeschrieben, häufig ist es aber günstiger und schneller, wenn der oder die Arbeitgeber*in möglichst rasch – etwa 10 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins – mit einem Brief zur Zahlung gemahnt wird.
In einer Mahnung wird der oder die Arbeitgeber*in über das Ausbleiben der Zahlung informiert und aufgefordert, die ausstehenden Lohnzahlungen innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel innert 10 Tagen) zu auf das eigene Konto zu überweisen. Wichtig ist, genau aufzulisten, für welchen Zeitraum der Lohn in welcher Höhe geschuldet ist. Du kannst in der Mahnung auch androhen, dass du deine Arbeit einstellen wirst, sofern der Lohn weiter nicht bezahlt wird. Wenn der Brief eingeschrieben versandt wird, unterstreicht dies die Ernsthaftigkeit der Mahnung zusätzlich.
2. Schritt: Die Betreibung
Bleibt die Lohnforderung trotz Mahnung unbezahlt, lohnt es sich eine Betreibung ins Auge zu fassen. Die Betreibung wird durch das Betreibungsbegehren eingeleitet. Wichtig ist, im Betreibungsbegehren genau aufzulisten, für welchen Zeitraum der Lohn in welcher Höhe geschuldet ist.
Nachdem das Betreibungsamt dein Betreibungsbegehren erhält, stellt es einen Zahlungsbefehl an den oder die Arbeitgeber*in aus.
3. Schritt: Die Rechtsöffnung
Wenn der oder die Arbeitgeber*in «Rechtsvorschlag» gegen den Zahlungsbefehl erhebt (falls nicht springe zu Schritt 6), muss als nächstes das Gericht angerufen werden.
Das Rechtsöffnungsverfahren ist ein für Laien geeignetes sowie sehr kostengünstiges und schnelles Gerichtsverfahren. Es ist möglich, wenn ein unterzeichneter Arbeitsvertrag besteht (falls nicht springe zu Schritt 4). Du kannst nur für deinen Netto-Lohn Rechtsöffnung verlangen, weshalb es sich empfiehlt eine Lohnabrechnung einzureichen, auf welcher die Lohnabzüge ersichtlich sind.
Wenn der oder die Arbeitgeber*in in nicht offensichtlich haltloser Weise behauptet, die Arbeitsleistung sei nicht (richtig) erbracht worden, musst du dies durch Urkunden widerlegen können, ausser der Lohn ist (ausnahmsweise) bereits vor der Erbringung der Arbeitsleistung geschuldet.
Das Rechtsöffnungsverfahren hat eine Erfolgsquote von ca. 90 %. Sollte dieses trotzdem einmal scheitern, verlierst du deinen Anspruch nicht, sondern du kannst bei Schritt 4 weitermachen. Dein Risiko ist also sehr gering.
4. Schritt: Der Schlichtungsversuch
Wenn ein Rechtsöffnungsverfahren nicht erfolgsversprechend ist, etwa weil der oder die Arbeitgeber*in gute Gründe für das Ausbleiben der Lohnzahlung glaubhaft machen kann (z.B. ungerechtfertigtes Nichterscheinen zur Arbeit), ist das Schlichtungsverfahren der richtige Weg.
Das Schlichtungsverfahren wird durch ein Schlichtungsgesuch eingeleitet. Anschliessend findet eine einvernehmliche Schlichtungsverhandlung statt. Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, dass auch Personen ohne juristische Kenntnisse unbürokratisch und kostengünstig zu Ihrem Recht kommen können. Die Schlichtungsverhandlung ist eine Möglichkeit einen Vergleich mit dem oder der Arbeitgeber*in auszuhandeln, der für beide Parteien Vorteile bringt.
Bis zu einem Streitwert von CHF 30’000 ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.
5. Schritt: Das Gerichtsverfahren
Kann an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung mit dem oder der Arbeitgeber*in erzielt werden, so bleibt nur der Gang vors Gericht. Im Gerichtsverfahren bestehen keine Beweismittelbeschränkungen (wie beim Rechtsöffnungsverfahren) sondern du kannst auch Zeugen oder Gutachten als Beweis offerieren.
Bis zu einem Streitwert von CHF 30’000 ist das Gerichtsverfahren kostenlos. Ausserdem unterstützt dich der oder die Richter*in, falls du irgendwelche Fehler machst. Auch dieses Verfahren ist also gut für Laien geeignet.
Das Gerichtsverfahren wird durch eine Klage eingeleitet. Anschliessend informiert dich das Gericht wie es weitergeht.
6. Schritt: Die Fortsetzung der Betreibung
Oft bezahlt der oder die Arbeitgeber*in den Lohn spätestens nach Schritt 5 freiwillig. Geschieht dies nicht, so kann frühestens 20 Tage und spätestens ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden.
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