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Erhalte dein Geld!

Was tun, wenn dir jemand Geld schuldet und nicht bezahlt?



Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Schuldner*innen ihre Schulden nicht bezahlen. Mal fehlt das Geld, mal wird die Forderung als ungerechtfertigt betrachtet und mal spekuliert der oder die Schuldner*in schlichtweg darauf, dass du auf ein Inkasso verzichtest.


Um bald zu deinem Geld zu kommen sowie die Zahlungsmoral deiner übrigen Schuldner*innen hoch zu halten, ist es wichtig schnell rechtliche Schritte einzuleiten. Leider sind Anwälte oft sehr teuer und gerade wenn es nur um tiefe Summen geht, lohnt es sich oft nicht viel Geld in eine Anwältin zu investieren.


Zum Glück kannst du ganz einfach und ohne teuren Anwalt selber für dein Recht einstehen. Doch wie läuft das ab?


1. Schritt: Die Mahnung


Eine Mahnung ist vom Gesetz zwar nicht vorgeschrieben, häufig ist es aber günstiger und schneller, wenn der oder die Schuldner*in möglichst rasch – etwa 10 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins – mit einem Brief zur Zahlung gemahnt wird.


In einer Mahnung wird der oder die Schuldner*in über das Ausbleiben der Zahlung informiert und aufgefordert, die ausstehenden Zahlungen innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel innert 10 Tagen) zu auf das eigene Konto zu überweisen. Wichtig ist, die Forderung genau zu bezeichnen. Schreibe also aufgrund welchem Forderungsgrund für welchen Zeitraum welcher Betrag geschuldet ist. Wenn der Brief eingeschrieben versandt wird, unterstreicht dies die Ernsthaftigkeit der Mahnung zusätzlich.



2. Schritt: Die Betreibung


Bleibt die Geldforderung trotz Mahnung unbezahlt, lohnt es sich eine Betreibung ins Auge zu fassen. Die Betreibung wird durch das Betreibungsbegehren eingeleitet. Wichtig ist, im Betreibungsbegehren genau aufzulisten aus welchem Forderungsgrund für welchen Zeitraum und in welcher Höhe eine Zahlung geschuldet ist (z.B. "Arbeitsvertrag vom 21. April 2005, Lohn März 2021").


Nachdem das Betreibungsamt dein Betreibungsbegehren erhält, stellt es einen Zahlungsbefehl an den oder die Schuldner*in aus.



3. Schritt: Die Rechtsöffnung


Wenn der oder die Schuldner*in «Rechtsvorschlag» gegen den Zahlungsbefehl erhebt (falls nicht springe sofort zu Schritt 6), muss als nächstes das Gericht angerufen werden.


Das Rechtsöffnungsverfahren ist ein für Laien geeignetes sowie sehr kostengünstiges und schnelles Gerichtsverfahren. Es ist möglich, wenn ein Urteil (oder Ähnliches), eine öffentliche Urkunde oder ein unterzeichneter Vertrag besteht.


Wenn der oder die Schuldner*in in nicht offensichtlich haltloser Weise behauptet, du hättest deine Vertragsleistung nicht (richtig) erbracht, musst du dies durch Urkunden widerlegen können, ausser deine Geldforderung ist bereits vor der Erbringung deiner Gegenleistung geschuldet.


Das Rechtsöffnungsverfahren hat eine Erfolgsquote von ca. 90 %. Sollte dieses trotzdem einmal scheitern, verlierst du deinen Anspruch nicht, sondern du kannst bei Schritt 4 weitermachen. Dein Risiko ist also sehr gering.



4. Schritt: Der Schlichtungsversuch


Wenn ein Rechtsöffnungsverfahren nicht erfolgsversprechend ist, etwa weil der oder die Schuldner*in gute Gründe für das Ausbleiben der Zahlung glaubhaft machen kann, ist das Schlichtungsverfahren der richtige Weg.


Das Schlichtungsverfahren wird durch ein Schlichtungsgesuch eingeleitet. Anschliessend findet eine einvernehmliche Schlichtungsverhandlung statt. Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, dass auch Personen ohne juristische Kenntnisse unbürokratisch und kostengünstig zu ihrem Recht kommen können. Die Schlichtungsverhandlung ist eine Möglichkeit einen Vergleich mit dem oder der Schuldner*in auszuhandeln, der für beide Parteien Vorteile bringt.



5. Schritt: Das Gerichtsverfahren


Kann an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung mit dem oder der Schuldner*in erzielt werden, so bleibt nur der Gang vors Gericht. Im Gerichtsverfahren kannst du nicht (wie beim Rechtsöffnungsverfahren) bloss Urkunden, sondern auch Zeugen oder Gutachten als Beweis anbieten.


Bis zu einem Streitwert von CHF 30’000 ist das Gerichtsverfahren besonders gut für Laien geeignet, weil dich der oder die Richter*in unterstützt, falls du irgendwelche Fehler machst.


Das Gerichtsverfahren wird durch eine Klage eingeleitet. Anschliessend informiert dich das Gericht wie das Verfahren weiter weitergeht.



6. Schritt: Die Fortsetzung der Betreibung


Oft bezahlt der oder die Schuldner*in den Lohn spätestens nach Schritt 5 freiwillig. Geschieht dies nicht, so kann frühestens 20 Tage und spätestens ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden. Es wird darauf ein Konkurs- oder Pfändungsverfahren über den oder die Schuldner*in eingeleitet.


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