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Welchen Lohn bekomme ich während Corona-Betriebsschliessungen?




Seit Corona ist die Arbeit sehr viel komplizierter geworden. Neben Einschränkungen durch Schutzkonzepte betreffend Hygiene und Abstand sind viele Arbeitnehmer auch durch die Betriebsschliessungen in Ihrem Lohnanspruch betroffen. Doch welchen Lohnanspruch hast du eigentlich während einer Betriebsschliessung und darf der Arbeitgeber dich zum Bezug von Ferien zwingen?


Arbeitgeber, die aufgrund behördlicher Betriebsschliessungen oder -einschränkungen ihren Betrieb einstellen oder einschränken mussten, befinden sich gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern nicht im Annahmeverzug. Stimmen Arbeitnehmende in diesem Fall der Kurzarbeit nicht zu, riskieren sie ihren Lohnfortzahlungsanspruch.


Wenn die Einführung der Kurzarbeit auf eine eigenständige Entscheidung der Arbeitgeberin zurückzuführen ist, diese also theoretisch noch eine Wahl hätte, ist weiterhin der volle Lohn geschuldet, auch wenn ein Arbeitnehmer die Kurzarbeit ablehnt.


Nachdem die Behörden Versammlungsverbote und Betriebsschliessungen angeordnet hatten, sahen sich viele Arbeitgeberinnen veranlasst, ihre Arbeitnehmer zum Ferienbezug anzuhalten. Das sollte in erster Linie Kurzarbeit hinauszögern, dem Abbau von Rückstellungen dienen, aber auch verhindern, dass die Arbeitnehmer zu einem unliebsamen späteren Zeitpunkt Ferien beziehen, nämlich dann, wenn die Wirtschaft wieder ins Rollen kommt.


Unter normalen Umständen bestimmt die Arbeitgeberin den Zeitpunkt des Ferienbezuges, hat aber dabei die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Ausserdem bedarf es für die Anordnung von Ferien einer gewissen «Vorlaufzeit» (mindestens drei Monate).


Während der Corona-Pandemie ist die einseitige Anordnung kurzfristiger Ferien möglich. Die kurzfristige Anordnung des Ferienbezugs ist jedoch nur für solche Ferienguthaben möglich, dem Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt des Ferienbezugs angewachsen sind.


Auf jeden Fall ist, wenn der Arbeitnehmer gegen die kurzfristige Ferienanordnung nicht protestiert und die Ferien tatsächlich bezieht, die spätere Berufung auf nochmalige Ferien oder deren finanzielle Abgeltung missbräuchlich.


Übrigens, wenn dein*e Arbeitgeber*in deinen Lohn nicht bezahlt, dann kannst du diesen mit Juri ganz einfach und ohne teuren Anwalt selber einfordern. Wie das geht, erfährst du hier.


Achtung: Während der Corona-Pandemie ändert sich die Rechtslage ständig. Bei den obigen Ausführungen handelt es sich um eine Momentaufnahme, gültig im Juni 2021.

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