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Trennungsfolgen regeln

Mit Chatbot "Juri" kannst du deine Trennungs-Unterlagen (Scheidungs-Begehren, Trennungs-Vereinbarung, Unterhalts-Berechnung etc.) sofort herunterladen.




Warum Juri nutzen?


1. Schnell & unkompliziert

Mit unserem intelligenten Chatbot Juri kannst du deine Trennungs- oder Scheidungsunterlagen in wenigen Minuten erstellen.


2. Preiswert

Unsere Dienstleistungen sind bis zu 95 % günstiger als bei traditionellen Anwaltskanzleien.


3. Zufrieden oder Geld zurück

Wenn du mit unseren Dokumenten nicht zufrieden bist, bekommst du dein Geld zurück. Ohne Risiko für dich.




Das sagen unsere Kunden


"Schnell, einfach und kostengünstig!"

„Ich war überrascht, wie unkompliziert der ganze Prozess war. Absolut empfehlenswert!"— Nadine K.

"Tolle Unterstützung, auch bei speziellen Fragen"

„Die E-Mail-Beratung für 99 Franken war jeden Rappen wert. Jetzt fühle ich mich sicher und gut vorbereitet."— Stefan L.

 

"Das Alles-inklusive-Paket hält, was es verspricht"

„Alle meine Fragen wurden schnell per E-Mail beantwortet, und meine Dokumente wurden genau an meine Situation angepasst. Grossartig!"— Martina R.


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Wenn es in einer Partnerschaft oder Ehe zu Konflikten kommt, welche die Partner nicht mehr selbst oder mit fachlicher Hilfe lösen können (Eheberatung oder –therapie, Mediation), ist oft die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes die einzige Möglichkeit. Von der Kinderbetreuung über die Zuweisung der Wohnung bis zum Unterhalt besteht grosses Konfliktpotenzial. Hier erfährst du, wie du deine Trennungsfolgen regeln kannst.



1. Trennungsvereinbarung


Unverheiratete Personen sowie Ehegatten, die sich über die Folgen des Getrenntleben einig sind, brauchen das Gericht resp. die KESB nicht in die Trennung zu involvieren. Die Parteien können die Folgen ihrer Trennung in einer schriftlichen Trennungsvereinbarung festhalten.


Tipp: Lade deine massgeschneiderte Trennungsvereinbarung inkl. Unterhaltsberechnung mit wenigen Klicks herunter.



2. Eheschutzverfahren


Gelingt es verheirateten Personen nicht, sich über eine Trennungsvereinbarung zu einigen, so kann jeder Ehegatte beim Eheschutzgericht um Regelung der Trennungsfolgen wie z.B. Kinderfragen, Wohnungszuteilung, Unterhalt usw. ersuchen (Art. 175 ZGB; Art. 176 ZGB). Dies hängt vor allem damit zusammen, dass eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten grundsätzlich ein zweijähriges Getrenntleben erfordert (Art. 114 ZGB; vgl. Art. 115 ZGB) und deshalb die Trennungsfolgen nicht direkt in einem Scheidungsverfahren geregelt werden können.


Tipp: Lade dein individuelles Eheschutzgesuch mit wenigen Klicks herunter.



3. KESB-Verfahren


Gelingt es ledigen Personen nicht, sich über die Kinderbelange zu einigen, so kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angerufen werden.


Tipp: Gerne beraten wir dich zum geeigneten Vorgehen für deine Situation.



FAQ


Die Antworten auf die meistgestellten Fragen findest du hier:




Persönliche Rechtsberatung


Wir verstehen, dass Deine Situation einzigartig ist. Deshalb bieten wir persönliche Rechtsberatungen an, die genau auf Deine spezifischen Fragen und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Dienstleistungen sind erschwinglich und geben Dir die Sicherheit, fundierte rechtliche Unterstützung zu erhalten, ohne Dein Budget zu sprengen. Mit unserer Unterstützung kannst Du Deine Trennung mit Zuversicht und Klarheit angehen, um einen reibungslosen Übergang in ein neues Kapitel Deines Lebens zu gewährleisten.




Über Recht Clever


Ich bin MLaw Till Eigenheer, Gründer und Rechtsberater von Recht Clever. Während sechs Jahren in einer Anwaltskanzlei in Zürich und als Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Uster habe ich schon viele Scheidungsverfahren geleitet und begleitet.



Leider ist guter rechtlicher Rat oft teuer. Das Ziel von Recht Clever ist es deshalb, allen kostengünstig gute rechtliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Um dies zu erreichen, haben wir den Chatbot Juri entwickelt. Juri berät dich zu einem Bruchteil der Kosten eines Anwalts kompetent zu deiner persönlichen Situation. Wenn Juri deine Fragen nicht beantworten kann oder du lieber mit einem Menschen sprechen willst, freue ich mich, deine Fragen persönlich zu beantworten.




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