Hast du eine „Umtriebsentschädigung“ für Falschparken auf privatem Gelände erhalten? Keine Sorge, mit unserer Hilfe garantieren wir, dass du nicht bezahlen musst. 100 % Erfolgsquote.
Was ist eine Umtriebsentschädigung?
Die Umtriebsentschädigung ist eine Gebühr, die Eigentümer von Privatparkplätzen für den Aufwand verlangen, der durch unbefugtes Parken auf ihrem Gelände entsteht. Sie wird oft als „private Parkbusse“ bezeichnet, ist jedoch rechtlich umstritten, da sie auf privatrechtlichen Verboten basiert und nicht mit staatlichen Bussen gleichzusetzen ist.
In der Schweiz können Eigentümer auf ihrem Privatgrundstück ein richterliches Parkverbot verhängen lassen. Dadurch sind sie berechtigt, bei Missachtung des Verbots eine Busse mittels Strafanzeige bei der Polizei zu fordern.
In der Praxis verzichten jedoch viele Eigentümer auf eine Strafanzeige und verlangen stattdessen eine Umtriebsentschädigung. Diese wird oft von beauftragten Privatunternehmen eingefordert. Die Höhe der Umtriebsentschädigung beträgt seit einem Bundesgerichtsurteil meist Fr. 60.
Was wir dir bieten:
Rechtliche Dokumente und Vorlagen: Wir stellen dir alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, die du brauchst, um gegen die Umtriebsentschädigung vorzugehen. Diese Vorlagen sind rechtlich geprüft und bieten dir die bestmögliche Unterstützung.
Erfolgsgarantie: Wir haben eine 100% Erfolgsrate. Solltest du trotz unserer Hilfe die Busse zahlen müssen, übernehmen wir die Kosten für dich. Das ist unser Versprechen!
Transparente Kosten: Für nur 25.- CHF erhältst du umfassende Unterstützung ohne versteckte Gebühren. Eine Investition, die sich wirklich lohnt.
So funktioniert es:
Erhalte massgeschneiderte Beratung: Wir analysieren deinen Fall und liefern dir die passenden rechtlichen Informationen und Dokumente.
Nutze unsere Vorlagen: Setze die bereitgestellten Dokumente ein, um die Forderung abzulehnen.
Erfolg: Mit unserer Hilfe kannst du die Zahlung der Umtriebsentschädigung vermeiden.
Lass dich nicht von privaten Parkbussen einschüchtern. Vertraue auf unsere Expertise und hole dir die Unterstützung, die du brauchst!
Geschäftsmodell Umtriebsentschädigungen
Eigentümerinnen von Privatgrundstücken, auf denen es ein richterliches Parkverbot gibt, können ein Unternehmen mit der Ausstellung der privaten Parkbussen beauftragen. Folgende Unternehmen sind dafür bekannt, im Auftrag von Eigentümern Umtriebsentschädigungen einzufordern:
A1 Abschleppservice GmbH
beppo AG
DARU-WACHE AG
Funkwache Zürich FWZ AG
National Protection Service 24 AG
noParking (Verein)
OPS360 GMBH
Polis GmbH
parkix GmbH
parkon GmbH
TowShare Group GmbH
Unisecur GmbH
VDL Verkehrsdienstleistungen GmbH (parkotect)
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