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Beispiel-Fall 1:
Du hast am 1. Januar 2020 mit einem Freund folgenden Darlehensvertrag abgeschlossen:
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Zinsfreies Darlehen in Höhe von CHF 50'000.-
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Rückzahlung bis spätestens 1. Dezember 2020
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Ab dem 1. Dezember 2020 schuldet dein Freund einen Verzugszins von 80 % pro Jahr
Die Auszahlung des Darlehens wird vom Freund auf einer Quittung bestätigt.
Nachdem dein Freund das Darlehen nicht fristgerecht zurückbezahlt, leitest du am 1. Januar 2021 die Betreibung gegen den Freund ein (Zahlungsbefehl vom 4. Januar 2021). Dein Freund erhebt Rechtsvorschlag.
Beispiel-Fall 2:
Du hast dich vor kurzem von deinem/r Ex scheiden lassen. Im Scheidungsurteil vom 5. Januar 2021 wurde dein/e Ex zur Bezahlung eines monatlichen nachehelichen Unterhalts in Höhe von CHF 1'000.- verpflichtet. Der Unterhalt ist jeweils am 1. des Monats geschuldet.
Nachdem der Unterhaltsbeitrag vom 1. Februar 2021 nicht bezahlt wird, leitest du am 2. Februar 2021 die Betreibung ein (Zahlungsbefehl vom 3. Februar 2021). Dein/e Ex erhebt Rechtsvorschlag.
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